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Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) sieht für alle Öl- und Gasheizungen strenge Grenzwerte für Abgasverluste vor. Rund zwei Millionen Heizungsanlagen in Deutschland können die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Für diese Heizungen sind je nach Abgasverlust Austauschfristen einzuhalten.
Welche Grenzwerte sieht die BImSchV vor? Der Abgasverlust ist die über den Schornstein in die Umgebung abgeleitete Energie. Wenn der Abgasverlust hoch ist, wird zu viel Energie verbraucht, und der CO2-Ausstoß ist zu groß. Die BImSchV sieht für Kleinfeuerungsanlagen bis zu 25 kW - hierzu gehören fast alle Heizungen von Ein- und Zweifamilienhäusern - einen maximalen Abgasverlust von 11 % vor. Anlagen über 50 kW-Nennwärmeleistung müssen sogar noch niedrigere Werte einhalten. Den Abgasverlust Ihrer Heizung entnehmen Sie bitte dem letzten Schornsteinfegerprotokoll.
Modernisieren zahlt sich aus. Unser Tipp: Warten Sie mit einer notwendigen Modernisierung nicht bis zum Ende der Übergangsfrist nach der BImSchV, denn eine Wärmepumpen-Heizungsanlage spart ab sofort Energiekosten und macht die Modernisierung schon jetzt finanziell attraktiv.