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Der Begriff Niedrigenergiehaus ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. Er beschreibt vielmehr eine Bauweise, die noch vor wenigen Jahren als ökologisch besonders fortschrittlich angesehen wurde und zwischenzeitlich beim Neubau als Standard anzusehen ist.
Als Anhaltswerte für die Klassifizierung von Gebäuden nach spezifischen Heizwärmebedarfskennwerten in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gelten:
Niedrigenergiehaus: | 40-79 kWh/m²a |
Drei-Liter-Haus: | 16 – 39 kWh/m²a |
Passivenergiehaus: | max. 15 kWh/m²a |
Nullenergiehaus / Energiegewinnhaus: | 0 kWh/m²a oder Energieüberschuss |
Bestehende Gebäude, je nach Wärmedämmung: | 80 – 300 kWh/m²a |
Diese Klassifizierung sagt nichts über die Bauweise des Niedrigenergiehauses aus. So kann z.B. eine Ein-Zimmer-Wohnung, die innerhalb eines großen Wohnblocks liegt und ein großes unverschattetes Fenster nach Süden hat, schon ohne besondere bauliche Maßnahmen Passivhausqualitäten erreichen.
Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit großer Außenfläche (Dachgauben, Erker etc.), das auf der Südseite von Nachbargebäuden oder Bäumen beschattet und dem Westwind ausgesetzt ist, sind relativ aufwändige Wärmedämmungsmaßnahmen notwendig, um einen 'Niedrigenergiehausstandard‘ zu erreichen.